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Das Katzenelend im Kanton Schwyz ist gross
Katzen, die sich wild vermehren, sind ein grosses Problem. Für die Tiere, die dadurch kein Zuhause haben, bedeutet dies ein grosses Elend.

cat 1209067Die Schweizer Tierschutzverordnung (Art. 25 Abs. 4 TSchV) schreibt vor, dass ein Tierhalter zumutbare Massnahmen treffen muss, um zu verhindern, dass sich seine Tiere übermässig vermehren. Dennoch werden im Kanton Schwyz jährlich schätzungsweise tausende unerwünschte Katzen getötet, das heisst erschlagen, ertränkt, erstickt, erschossen oder eingeschläfert. Gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz (Art. 5 Abs. 3 lit. a JSG) dürfen verwilderte Hauskatzen zudem das ganze Jahr über bejagt werden. Das Parlament hat es 2013 unterlassen diese Bestimmung aus dem Jagdgesetz zu entfernen. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Erschiessen gestattet ist, entscheidet das kantonale Jagdrecht.

Das Tierschutzrecht sieht also eine Populationskontrolle vor, regelt aber nicht die wirkungsvolle Umsetzung. Im Ergebnis findet deshalb keine Bestandesregulierung statt. Anstatt über eine Kastrationspflicht zu sprechen, die das Problem der Überpopulation nachhaltig an der Wurzel packen würde und künftiges Leid präventiv verhindern könnte, nimmt man weiterhin in Kauf, dass Katzen auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Die systematische Kastration von Freigänger-Katzen ist eine verhältnismässige und „humane“ Massnahme, um den Bestand der Katzen effektiv und nachhaltig zu regulieren.

Weil der aktuelle Wortlaut des Art. 25 Abs. 4 TSchV offensichtlich nicht ausreicht um die Katzenpopulation tiergerecht zu regulieren, braucht es eine weitere steuernde Massnahme. Die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung ist entsprechend anzupassen und eine zwingende Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen aufzunehmen.

Nähere Informationen:
 www.tierschutz-schwyz.ch 

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